Rechtsprechung
LG Paderborn, 25.11.2009 - 5 S 47/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bank verletzt Kontovertrag mit einem Insolvenzverwalter im Falle unterlassener Rückbuchungen nach Widerspruch des Insolvenzverwalters; Auswirkungen der Verletzung eines zwischen einer Bank und einem Insolvenzverwalter geschlossenen Kontovertrags durch das Unterlassen der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lippstadt, 27.03.2009 - 6 C 119/08
- LG Paderborn, 25.11.2009 - 5 S 47/09
- BGH, 25.10.2011 - XI ZR 368/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 25.10.2007 - IX ZR 217/06
Lastschriftenwiderruf in der Insolvenz
Auszug aus LG Paderborn, 25.11.2009 - 5 S 47/09
Aus dem bloßen Schweigen eines Bankkunden kann grundsätzlich keine rechtsgeschäftliche Erklärung im Sinne einer konkludenten Genehmigung gefolgert werden, auch wenn dem Bankkunden Kontoauszüge zugegangen sind, aus welchen sich die Lastschriften ergeben (vgl. BGH in NJW 2008, 63; OLG Köln in ZIP 2009, 232 m.w.N.).Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob die bloße Kontofortführung grundsätzlich zu einer stillschweigenden Genehmigung führen kann, offen gelassen (BGH in NJW 2008, 63) und im konkreten Falle, in dem das Konto für mehr als ein Jahr durch den Insolvenzverwalter fortgeführt wurde, eine Genehmigung bejaht.
Soweit ein Teil der Rechtsprechung (BGH (XI. Senat) in ZIP 2008, 1977; KG in ZIP 2009, 279) und ihr folgend die Beklagte daraus ableitet, dass auch der (vorläufige) Insolvenzverwalter, der an die Stelle des (Insolvenz-) Schuldners tritt, auch nur in diesem engen Rahmen befugt ist, einer Lastschriftabbuchung zu widersprechen, ist dies aus Sicht der Kammer, die sich der gegenläufigen Rechtsauffassung des 9. Senats des Bundesgerichtshofs und anderer Gerichte anschließt, unzutreffend (BGH (IX. Senat) in ZIP 2007, 2273 sowie in ZIP 2004, 2442; OLG Düsseldorf, BKR 2008, 476; LG Lübeck, in ZInsO 2009, 438; LG Amberg, 21 O 361/08 - zitiert über beck-online).
- BGH, 10.06.2008 - XI ZR 283/07
Genehmigung eines Lastschrifteinzugs durch vorläufigen Insolvenzverwalter
Auszug aus LG Paderborn, 25.11.2009 - 5 S 47/09
Desgleichen handelt er sittenwidrig, wenn er die Widerspruchsmöglichkeit zu dem Zweck einsetzt, einen einzelnen Gläubiger zu begünstigen, indem er dessen Insolvenzrisiko auf den Lastschriftgläubiger überträgt (vgl. zu allem: BGH in ZIP, 2004, 1442 und ZIP 2008, 1977 m.w.N.).Soweit ein Teil der Rechtsprechung (BGH (XI. Senat) in ZIP 2008, 1977; KG in ZIP 2009, 279) und ihr folgend die Beklagte daraus ableitet, dass auch der (vorläufige) Insolvenzverwalter, der an die Stelle des (Insolvenz-) Schuldners tritt, auch nur in diesem engen Rahmen befugt ist, einer Lastschriftabbuchung zu widersprechen, ist dies aus Sicht der Kammer, die sich der gegenläufigen Rechtsauffassung des 9. Senats des Bundesgerichtshofs und anderer Gerichte anschließt, unzutreffend (BGH (IX. Senat) in ZIP 2007, 2273 sowie in ZIP 2004, 2442; OLG Düsseldorf, BKR 2008, 476; LG Lübeck, in ZInsO 2009, 438; LG Amberg, 21 O 361/08 - zitiert über beck-online).
- OLG Köln, 05.11.2008 - 2 U 78/08
Anfechtbarkeit von Lastschriftbuchungen des Finanzamts
Auszug aus LG Paderborn, 25.11.2009 - 5 S 47/09
Aus dem bloßen Schweigen eines Bankkunden kann grundsätzlich keine rechtsgeschäftliche Erklärung im Sinne einer konkludenten Genehmigung gefolgert werden, auch wenn dem Bankkunden Kontoauszüge zugegangen sind, aus welchen sich die Lastschriften ergeben (vgl. BGH in NJW 2008, 63; OLG Köln in ZIP 2009, 232 m.w.N.).Demgegenüber geht z.B. das Oberlandesgericht Köln davon aus, dass eine bloße Nutzung des Kontos vor Ablauf der Frist sechswöchigen Frist zur Erhebung von Einwendungen nach den Geschäftsbedingungen der Banken nicht ausreicht (OLG Köln in ZIP 2009, 232).
- KG, 02.12.2008 - 13 U 8/08
Insolvenz: Widerspruchsrecht des Insolvenzverwalters gegen Lastschriftbuchungen
Auszug aus LG Paderborn, 25.11.2009 - 5 S 47/09
Bei einem solchen Verhalten eines Kaufmannes sei davon auszugehen, dass regelmäßig auch die Kontobelastungen geprüft werden (KG in ZIP 2009, 279).Soweit ein Teil der Rechtsprechung (BGH (XI. Senat) in ZIP 2008, 1977; KG in ZIP 2009, 279) und ihr folgend die Beklagte daraus ableitet, dass auch der (vorläufige) Insolvenzverwalter, der an die Stelle des (Insolvenz-) Schuldners tritt, auch nur in diesem engen Rahmen befugt ist, einer Lastschriftabbuchung zu widersprechen, ist dies aus Sicht der Kammer, die sich der gegenläufigen Rechtsauffassung des 9. Senats des Bundesgerichtshofs und anderer Gerichte anschließt, unzutreffend (BGH (IX. Senat) in ZIP 2007, 2273 sowie in ZIP 2004, 2442; OLG Düsseldorf, BKR 2008, 476; LG Lübeck, in ZInsO 2009, 438; LG Amberg, 21 O 361/08 - zitiert über beck-online).
- BGH, 04.11.2004 - IX ZR 22/03
Zum Widerruf von Kontobelastungen durch Insolvenzverwalter
Auszug aus LG Paderborn, 25.11.2009 - 5 S 47/09
Soweit ein Teil der Rechtsprechung (BGH (XI. Senat) in ZIP 2008, 1977; KG in ZIP 2009, 279) und ihr folgend die Beklagte daraus ableitet, dass auch der (vorläufige) Insolvenzverwalter, der an die Stelle des (Insolvenz-) Schuldners tritt, auch nur in diesem engen Rahmen befugt ist, einer Lastschriftabbuchung zu widersprechen, ist dies aus Sicht der Kammer, die sich der gegenläufigen Rechtsauffassung des 9. Senats des Bundesgerichtshofs und anderer Gerichte anschließt, unzutreffend (BGH (IX. Senat) in ZIP 2007, 2273 sowie in ZIP 2004, 2442; OLG Düsseldorf, BKR 2008, 476; LG Lübeck, in ZInsO 2009, 438; LG Amberg, 21 O 361/08 - zitiert über beck-online). - OLG Düsseldorf, 21.11.2007 - 15 U 71/07
Zur Wirksamkeit des Widerspruchs eines Insolvenzverwalters gegen …
Auszug aus LG Paderborn, 25.11.2009 - 5 S 47/09
Soweit ein Teil der Rechtsprechung (BGH (XI. Senat) in ZIP 2008, 1977; KG in ZIP 2009, 279) und ihr folgend die Beklagte daraus ableitet, dass auch der (vorläufige) Insolvenzverwalter, der an die Stelle des (Insolvenz-) Schuldners tritt, auch nur in diesem engen Rahmen befugt ist, einer Lastschriftabbuchung zu widersprechen, ist dies aus Sicht der Kammer, die sich der gegenläufigen Rechtsauffassung des 9. Senats des Bundesgerichtshofs und anderer Gerichte anschließt, unzutreffend (BGH (IX. Senat) in ZIP 2007, 2273 sowie in ZIP 2004, 2442; OLG Düsseldorf, BKR 2008, 476; LG Lübeck, in ZInsO 2009, 438; LG Amberg, 21 O 361/08 - zitiert über beck-online). - LG Lübeck, 24.06.2008 - 7 T 169/08
Möglichkeit zum Widerspruch eines Insolvenzverwalters gegen im …
Auszug aus LG Paderborn, 25.11.2009 - 5 S 47/09
Soweit ein Teil der Rechtsprechung (BGH (XI. Senat) in ZIP 2008, 1977; KG in ZIP 2009, 279) und ihr folgend die Beklagte daraus ableitet, dass auch der (vorläufige) Insolvenzverwalter, der an die Stelle des (Insolvenz-) Schuldners tritt, auch nur in diesem engen Rahmen befugt ist, einer Lastschriftabbuchung zu widersprechen, ist dies aus Sicht der Kammer, die sich der gegenläufigen Rechtsauffassung des 9. Senats des Bundesgerichtshofs und anderer Gerichte anschließt, unzutreffend (BGH (IX. Senat) in ZIP 2007, 2273 sowie in ZIP 2004, 2442; OLG Düsseldorf, BKR 2008, 476; LG Lübeck, in ZInsO 2009, 438; LG Amberg, 21 O 361/08 - zitiert über beck-online). - LG Amberg, 13.03.2009 - 21 O 361/08
Girogeschäft in der Insolvenz des Kontoinhabers: Befugnis des vorläufigen …
Auszug aus LG Paderborn, 25.11.2009 - 5 S 47/09
Soweit ein Teil der Rechtsprechung (BGH (XI. Senat) in ZIP 2008, 1977; KG in ZIP 2009, 279) und ihr folgend die Beklagte daraus ableitet, dass auch der (vorläufige) Insolvenzverwalter, der an die Stelle des (Insolvenz-) Schuldners tritt, auch nur in diesem engen Rahmen befugt ist, einer Lastschriftabbuchung zu widersprechen, ist dies aus Sicht der Kammer, die sich der gegenläufigen Rechtsauffassung des 9. Senats des Bundesgerichtshofs und anderer Gerichte anschließt, unzutreffend (BGH (IX. Senat) in ZIP 2007, 2273 sowie in ZIP 2004, 2442; OLG Düsseldorf, BKR 2008, 476; LG Lübeck, in ZInsO 2009, 438; LG Amberg, 21 O 361/08 - zitiert über beck-online).